- Haushaltsreform
- сущ.
экон. бюджетная реформа
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Haushaltsreform — im Zusammenhang mit der ⇡ Finanzreform 1967/1969 vorgenommene Gesetzesänderungen, durch die das bis dahin für die Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern im Wesentlichen gültige Haushaltsrecht der Weimarer Demokratie (Reichshaushaltsordnung vom… … Lexikon der Economics
Albert Leicht — (* 1. März 1922 in Hagenbach, Landkreis Germersheim; † 2. Oktober 1994 in Germersheim) war ein deutscher Politiker (CDU). Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Beruf 2 Partei 3 … Deutsch Wikipedia
Andreas Hoffjan — (* 1967) ist ein deutscher Ökonom. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Wirken 3 Schriften 4 Quellen … Deutsch Wikipedia
Gregory R. Dahlberg — ist ein US amerikanischer Politiker und war Heeresminister. Inhaltsverzeichnis 1 Studium und berufliche Laufbahn … Deutsch Wikipedia
Hoffjan — Andreas Hoffjan (* 1967) ist ein deutscher Ökonom. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Wirken 3 Schriften 4 Quellen 5 Weblinks … Deutsch Wikipedia
Konvent für Deutschland — Der Konvent für Deutschland bezeichnet sich als überparteiliches und unabhängiges Beratergremium für die Politik. In ihm haben sich namhafte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft zusammengefunden. Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Themen 3… … Deutsch Wikipedia
Finanzreform — 1. Begriff: Gesamtheit der Bemühungen, die im Grundgesetz geregelte ⇡ Finanzverfassung und damit das Finanzsystem dem Wandel der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse anzupassen; eng zusammenhängend mit ⇡ Steuerreform und ⇡… … Lexikon der Economics
Fälligkeitsprinzip — mit der ⇡ Haushaltsreform von 1969 eingeführter Grundsatz der Kassenwirksamkeit. Nur solche Einnahmen und Ausgaben dürfen in den ⇡ Haushaltsplan eingestellt werden, die auch in dem betreffenden Haushaltsjahr fällig werden. Durch die… … Lexikon der Economics
Haushaltsgrundsätze — Budgetprinzipien. 1. Begriff: Von ⇡ Finanzwissenschaft und Praxis entwickelte Regeln für die öffentliche Haushaltswirtschaft, deren Befolgung v.a. der Kontrollierbarkeit der öffentlichen Haushaltswirtschaft dienen soll. Die Benutzung der… … Lexikon der Economics
Verpflichtungsermächtigung — Ausnahmeregelung für den Grundsatz der „zeitlichen Spezialität“ (⇡ Haushaltsgrundsätze) im Rahmen des Haushaltsplans, in der ⇡ Haushaltsreform von 1969 neu geregelt. V. sind die quantifizierte „Vorbelastung“ einzelner Titel in künftigen Jahren.… … Lexikon der Economics